Ehrung durch den Papst

Nach mehreren Audienzen ernannte Papst Leo XIII. Kneipp 1893 zum päpstlichen Geheimkämmerer. Damit verbunden war die Verleihung des Titels „Monsignore“. Kneipp bedeutete diese Ernennung sehr viel, weil damit die Anerkennung seines Wirkens durch den Papst zum Ausdruck gebracht wurde. Der Papst bestärkte ihn auch darin, sich neben seinem Priesteramt weiterhin um die Gesundheit seiner Mitmenschen zu kümmern.
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